Kind und Karriere: Wer diesen Spagat meistern möchte, muss (sich) so einige Hürden und Hindernisse beiseite schaffen. Für Selbstständige, die schwanger sind, gelten nämlich andere Regeln. Die wichtigsten Infos dazu hat die Wirtschaftskammer zusammengestellt:
Arbeiten bis die Wehen kommen - Fakt oder Fiktion?
Tatsächlich gilt das so genannte "absolute Beschäftigungsverbot" für Selbstständige nicht. Während Mütter im Angestelltenverhältnis acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt vom Mutterschutz profitieren, muss/darf/soll eine Unternehmerin selbst entscheiden, wann und wie lange sie sich für Geburt und Wochenbett "frei nimmt".
Bekommen Selbstständige in der "Karenz" finanzielle Hilfe?
Hier hat die Neo-Mama zwei Möglichkeiten:
a) Betriebshilfe
b) Wochengeld
Die so genannte Betriebshilfe steht der Unternehmerin acht Wochen vor und acht Wochen (bei Kaiserschnitt oder Mehrlingsgeburt zwölf Wochen) zu. Diese Ersatzarbeitskraft sucht man selbst aus, angestellt oder via Werksvertrag beschäftigt wird diese über den Verein Betriebshilfe Tirol. Entscheidet sich die Unternehmerin für das Wochengeld, ist die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die richtige Ansprechpartnerin.
Gibt´s Kindergeld für Unternehmerinnen?
Ja. Und zwar zu den selben Konditionen wir für alle anderen. Der Antrag dafür wird ebenfalls über die SVS gestellt. Wer sich für das Modell des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes entscheidet, muss bestimmte Zuverdienstgrenzen einhalten.
Ich habe (noch) Fragen. Wohin damit?
Hier sind weitere Details zu finden. Die Wirtschaftskammer Tirol berät auch gerne telefonisch: Abteilung Arbeits- und Sozialrecht T. 05 90 90 5-1111