Gemäß Artikel 5n (Verordnung 2022/879) verbietet die Europäische Union derzeit unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen im Bereich der Unternehmens- und Public-Relations-Beratung für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Dies gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen die...
- unbedingt erforderlich sind, um vor dem 5.7.2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 4.6.2022 zu beenden
- für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind.
- zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden.
Die zuständigen Behörden können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen erteilen.
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