Das Telearbeitsgesetz kommt! Ab 2025 wird alles zum Office.

Ab 2025 darf auch vom Berg aus gebuggelt werden oder sich der Schrebergarten in ein Büro verwandeln. Die wichtigsten Infos zum Telearbeitsgesetz findet ihr hier.

Ab Januar 2025 wird Homeoffice neu definiert. Die bisherige Regelung, die den Arbeitsplatz auf die eigene Wohnung beschränkte, gehört der Vergangenheit an. Künftig dürfen Arbeitnehmer arbeiten, wo es ihnen gefällt – im Kaffeehaus, im Park oder auf dem Berggipfel. Hier lest ihr, was hinter dem etwas sperrigen Begriff von "Telearbeit" steckt und was sich konkret ändert: 

Flexibilität beim Arbeitsort
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Telearbeit für beliebige Orte vereinbaren. Das bisher starre Homeoffice-Modell weicht einer modernen Lösung: Arbeiten von überall.

Steuerliche Vorteile bleiben
Arbeitgeber dürfen weiterhin bis zu 3 Euro Telearbeits-Pauschale pro vollem Telearbeitstag zahlen – maximal 100 Tage im Jahr.

Unfallversicherung angepasst
Auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zieht nach. Wegeunfälle zu Telearbeitsorten werden anerkannt, wenn der Ort im betrieblichen Interesse liegt.

Kein Automatismus
Bestehende Homeoffice-Vereinbarungen bleiben unverändert. Wer mehr Freiheiten möchte, muss eine neue Telearbeitsvereinbarung treffen.

Freiwilligkeit entscheidet
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Telearbeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich individuell.

 

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