Adressverlage sind Unternehmen, die sich mit sogenannter Direktwerbung befassen.
Der Sammelbegriff Direktwerbung wird für Werbung aller Art verwendet, die sich in Form geschriebener, vervielfältigter und gedruckter Werbemittel direkt an ausgewählte Empfänger richtet. Darunter fallen sämtliche persönlich adressierten Werbebotschaften - von der Postkarte bis zum Versandhauskatalog. Dazu gehören aber auch unadressierte Handzettel oder Prospekte, die im täglichen Sprachgebrauch als Postwurfsendungen bezeichnet und von der Post, sowie von privaten Unternehmen aus dem Bereich der Werbemittelverteilung zugestellt werden. Zur Direktwerbung gehören aber auch Warensendungen und Warenproben, ferner die sogenannte dreidimensionale Werbung (Geschenkwerbung)mit Gegenständen, deren Streuung ebenfalls per Post oder als unadressierte Wurfsendung an ausgewählte Personen oder Personengruppen erfolgt.
Direktwerbeunternehmen und Adressverlage haben sich an die „Robinsonliste" zu halten, in die sich alle jene natürlichen und juristischen Personen kostenlos eintragen können, die kein persönlich adressiertes Werbematerial erhalten wollen.
Direktwerbeunternehmen und Adressverlage unterscheiden sich grundsätzlich von Adressenbüros (Allgemeiner Fachverband des Gewerbes), die sich mit der Vermittlung von Adressen für Wohnungsuchende u.ä. befassen.