Die Tätigkeit des Werbemittelherstellers umfasst die Einzel- oder Serienfertigung von Werbemitteln im Spritz-, Präge-, Stanz- und sonstigen Verfahren sowie das Formen und Konfektionieren dieser Erzeugnisse - soweit diese Tätigkeiten nicht handwerksmäßigen Gewerben vorbehalten sind.