designaustria schreibt den elften „Romulus-Candea-Preis“ aus. Romulus Candea ist Namensgeber dieses Wettbewerbs und designaustria- Ehrenmitglied. 1922 in der altösterreichischen Stadt Temeswar, dem heutigen Timișoara, geboren, war er Schöpfer der berühmten Stanisläuse und illustrierte über vierzig Kinder- und Jugendbücher. Candea war Träger des Dr.-Karl-Renner- Preises und wurde mit dem Österreichischen Staatspreis sowie dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Der heurige Wettbewerb ist in zwei Kategorien ausgeschrieben:
– Newcomer·innen: Für alle Illustrator·innen, die noch nicht publiziert haben oder aber bis zu zwei Buchprojekte realisieren konnten.
– (Un)Published: Für alle Illustrator·innen, die was in der berühmten Schublade haben. Ein unveröffentlichtes Projekt, dem ein letzter Schubs zur Vollendung fehlt.
Einreichfrist: 15. Jänner 2023
Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Einreichung unter
designaustria.at/wettbewerbe/romulus-candea-preis
DOWNLOAD Ausschreibung
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat entschieden, dass personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram („Meta“) nur mehr auf Basis einer Einwilligung der betroffenen Nutzer:innen erfolgen darf. Meta hatte bislang damit argumentiert, personalisierte Werbung auf Basis der Nutzungsbedingungen anzeigen zu dürfen. Dagegen hatte sich die Non-Profit Organisation NOYB – European Center for Digital Rights bei der irischen Datenschutzbehörde beschwert.
Was ist das Problem?
Personalisierte Werbung basiert auf der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer:innen. Personenbezogene Daten und weitere Informationen über die Nutzer:innen werden ausgewertet um diesen für sie relevante Werbung auf Basis ihrer Interessen individuell anzeigen zu können. Diese Verarbeitung muss eine datenschutzrechtliche Grundlage haben. Meta hat bislang argumentiert, dass diese aufgrund der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen vorliegt. Der EDSA hat dem aber eine Absage erteilt.
Wie geht es weiter?
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist nicht die letzte Datenschutz-Instanz, das letzte Wort hat immer noch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dennoch kann bei Auslegungsfragen der DSGVO der EDSA für die einheitliche Auslegung durch verschiedene Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten zuständig sein. Seine Entscheidung muss nun von der irischen Aufsichtsbehörde umgesetzt werden. Es ist recht sicher, dass Meta dagegen vorgehen wird (es sind außerdem auch noch zwei ähnliche Verfahren beim EuGH offen). Mit einer endgültigen Klärung ist daher noch nicht so schnell zu rechnen.
Empfehlungen?
Meta ist ein weltweit agierender Konzern, dessen Kerngeschäft die Verarbeitung personenbezogener Daten ist. Es gibt daher im Moment auch einige datenschutzrechtliche Baustellen, die bei den Behörden und Gerichten in der EU anhängig sind. Ein Problem, das noch nicht gelöst ist, ist zB auch der Datentransfer aus der EU in die USA. Jedes Unternehmen, das auf Facebook oder Instagram Accounts („Fanpages“) anlegt und/ oder personalisierte Werbung schaltet, muss sich bewusst sein, dass datenschutzrechtliche Probleme bestehen und man mit dem Konzern mitverantwortlich ist. Es sollte daher unbedingt eine informierte, ganzheitliche, betriebswirtschaftliche Entscheidung getroffen werden, ob man daran festhalten möchte oder nicht (zB generiere ich wirklich Klicks und Kontakt über die Plattformen oder habe ich den Auftritt nur, damit er da ist?).
Was kann passieren?
Wie unter „Wie geht es weiter?“ beschrieben, gibt es noch keine endgültige Entscheidung. Dennoch gibt es akute Problemfelder. Es ist einerseits möglich, dass eine „Abmahnung“ erfolgt, d.h. Mitbewerber:innen, Kund:innen oder andere Organisationen schicken (kostenpflichtige) Schreiben aus. Andererseits könnten Verfahren bei der Datenschutzbehörde (Geldstrafen) oder den Zivilgerichten (Schadenersatzforderungen) drohen. Es ist aus derzeitiger Sicht wahrscheinlich, dass der Meinung des EDSA gefolgt wird.
Was gilt für Agenturen und IT-Dienstleister?
Werden Fanpages für Kund:innen erstellt und betreut, empfehlen wir auf diese Problematik hinzuweisen. Eine Haftung von Berater:innen, welche die Seiten bereits erstellt haben und betreuen, liegt unserer Meinung nach noch nicht vor. Es handelt sich um das erste Verfahren in dieser Sache, das noch nicht rechtskräftig ist, d.h. Berater:innen konnten noch nichts von einer allfälligen Datenschutzverletzung wissen. Informieren die Berater:innen ihre Kund:innen jetzt über die Situation, sind die Kund:innen in der Lage, informierte Entscheidungen zu treffen. Wichtig: Ob die Werbung / die Seite weiterhin betrieben wird, ist die Entscheidung der Kund:innen.
Weitere Infos
Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer in Zukunft besser und sicherer durch Wörgl zu leiten und insgesamt einen bewussteren Umgang mit Beschriftungen und Werbungen im Stadtgebiet zu erreichen - das ist das Ziel des aktuellen Ideen- und Gestaltungswettbewerbes, der vom WEI SRAUM begleitet wird.
Bis 29.11.22 können sich interessierte Agenturen mit ihren Portfolios bewerben. Einschlägige Erfahrung mit größeren Signaletikprojekten ist von Vorteil. Eine Jury wählt dann bis Mitte Dezember geeignete Bewerber:innen aus, der eigentliche Gestaltungswettbewerb startet ab 10. Jänner.
Alle weiteren Informationen und Details auf der WEI SRAUM-Website.
Foto: Tourismusverband Hohe Salve / Alexander Amer
Gemäß Artikel 5n (Verordnung 2022/879) verbietet die Europäische Union derzeit unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen im Bereich der Unternehmens- und Public-Relations-Beratung für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Dies gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen die...
Die zuständigen Behörden können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Weitere Informationen
Die gute Nachricht vorab: Österreichs Kreativwirtschaft befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs. Mittlerweile ist jedes zehnte Unternehmen im Land im Kreativsektor angesiedelt. 5 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten in einem Kreativwirtschafts-Unternehmen. Für diese waren in den Jahren 2021 und 2022 besonders zwei Themen eine Herausforderung. In der Umfrage im Rahmen des 10. Kreativwirtschaftsberichtes geben 55 % der Unternehmen den Fachkräftemangel und 54 % die Arbeitskosten als die dringlichsten wirtschaftlichen Probleme an. 23 Prozent sagten, dass die Energiepreise für Herausforderungen sorgen würden. Insgesamt attestiert der Kreativwirtschaftsbericht, der von der Kreativwirtschaft Austria in der Wirtschaftskammer Wien herausgegeben wird, der Branche eine positive Grundstimmung, wenn auch etwas zurückhaltender als im Vergleich zu anderen Sektoren.
Hier den gesamten Bericht lesen.
Kaum anders wo spielt das Urheberrecht eine so zentrale Rolle wie im Kreativbereich. Fehlende Verträge, unscharfe Formulierungen und Irrtümer können teure Folgen haben. Wer Klarheit schafft, sorgt vor. Rechtsanwalt Dr. Stefan Schoeller klärt auf, das Webinar gibt es hier zum Nachschauen.
UPDATE: DIE EINREICHFRIST FÜR EURE BEWERBUNGEN WURDE BIS 17. OKTOBER 2022 VERLÄNGERT.
Nach Ablauf der dreijährigen Vergabe an die bisherigen Organisatoren ist die Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation aufgerufen, neue sowie ehemalige Organisatoren, eine leistungsfähige Agentur, oder eine ARGE aus zwei, drei professionellen UnternehmerInnen mit entsprechendem Background für die Durchführung des Tirolissimo 2023 zu suchen.
Wir suchen Tiroler Agenturen/Eventagenturen, die Interesse haben, den Tirolissimo 2023 - und optional zwei weitere Jahre - zu veranstalten und der Veranstaltung ein unverwechselbares Design zu verpassen. Natürlich gibt es fixe Parameter, welche für jeden Veranstalter Gültigkeit haben (über diese werden wir euch in der zweiten Stufe gesondert informieren). Der/die Durchführenden dürfen auch nicht selbst am Wettbewerb teilnehmen. Neben einem Fixum und den Sponsoreneinnahmen bleibt euch der Ruhm, einen der größten Events in Tirol organisieren zu können - mit Vorankündigung, Einreichphase, Jury, Bewerbung, Verleihungsevent, Publikationen, PR, Social Media...
Bereits jetzt möchten wir darauf hinweisen, dass es für die Durchführung Power und unterschiedlichste Kompetenzen braucht (Event-Technik, Office, Backoffice, Grafik, Produktion, PR, Social Media uvm.). Der Tirolissimo ist zu rund 50 % von Sponsoren finanziert - welche unter anderem auch von den Veranstaltern akquiriert werden müssen (hierzu gibt es jedoch bewährte Kontakte). Natürlich gibt es eine fachliche und geschäftsfähige Begleitung durch den Vorstand des Fachgruppen-Ausschusses (Arbeitsgruppe Tirolissimo) und die Geschäftsführung der FG, welche viel Know-how und mit einigen treuen Sponsorenkontakten behilflich sein werden.
Auswahl der Agenturen zur Präsentation:
Aus dem Kreis der Interessenten werden maximal 3 Agenturen zur Präsentation ihrer Ideen geladen. Die Auswahl der 2-3 Agenturen trifft die Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation Tirol durch Punktevergabe.
Euer Interesse vorausgesetzt, übermittelt uns bitte eine kurze Bewerbung per Mail mit diesen Eckdaten.
Moderner, klarer und erwachsener soll er werden, der neue Webauftritt des Portals Berufsreise.at. Ausgeschrieben vom Bildungsconsulting der Tiroler Wirtschaftskammer und begleitet vom WEI SRAUM, können sich (Tiroler) Agenturen ab sofort für die Teilnahme am zweistufigen Auswahlverfahrens für die Neugestaltung registrieren. Der erste Schritt ist eine offene Bewerbungsmöglichkeit bis 25. Oktober 2022, anschließend lädt die Fachjury ausgewählte Agenturen zum persönlichen Gespräch. In beiden Stufen ist keine gestalterische Arbeit notwendig.
Weitere Infos zur Ausschreibung und Kontaktmöglichkeiten auf der Website des WEI SRAUM.